- Tantieme
- Salair; Bezahlung; Kostenerstattung; Sold; Einkommen; Gehalt; Lohn; Arbeitsentgelt; Gratifikation; Entlohnung; Aufwandsentschädigung; Abgeltung (schweiz., österr.); Lohntüte (umgangssprachlich); Salär; Gage; Honorar; Vergütung; Besoldung; Entgelt; Gewinnbeteiligung; Provision
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Tan|ti|e|me〈a. [tãtjɛ:mə] f. 19; meist Pl.〉 Gewinnanteil ● \Tantiemen beziehen [<frz. tantième „der sovielte Teil“; zu lat. tantus „so groß, so viel“; verwandt mit Tand]
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Tan|ti|e|me [auch: tã… ], die; -, -n [frz. tantième, zu: tant = so(undso) viel < lat. tantus = so viel]:a) Gewinnbeteiligung an einem Unternehmen:T. beziehen;b) <meist Pl.> an einen Autor, Musiker u. a. gezahlte Vergütung für Aufführung od. Wiedergabe seines musikalischen od. literarischen Werkes.* * *
Tantieme[tã-, tan-; französisch, zu tant »so(undso) viel«] die, -/-n, in der Regel Gewinn-, aber auch Umsatzbeteiligung, wird häufig bezogen von leitenden Angestellten, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern von Unternehmen. Urheber (z. B. Schriftsteller, Komponisten) beziehen Tantiemen aus den Verwertungen ihrer Werke, Dirigenten, Sänger u. a. gegebenenfalls aus ihren Tonträgeraufnahmen. (Bibliotheksabgabe, GEMA)* * *
Tan|ti|e|me [tã...], die; -, -n [frz. tantième, zu: tant = so(undso) viel < lat. tantus = so viel]: a) Gewinnbeteiligung an einem Unternehmen: T. beziehen; b) <meist Pl.> an einen Autor, Musiker u. a. gezahlte Vergütung für Aufführung od. Wiedergabe seines musikalischen od. literarischen Werkes.
Universal-Lexikon. 2012.